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Die offiziellen betiser Wettregeln

zur Tour von HeligoniaTM

  1. Mit Abschluss der Wette erklärt der Wetter, dass er diese Wettbedingungen zur Kenntnis genommen hat und deren Geltung anerkennt.

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    Wettbedingungen:
     

  3. Sieg-Wetten sind getroffen, wenn die gewettete Mannschaft vom Veranstalter offiziell als Erster ausgewiesen wird.

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  5. Mit Abgabe der Wette erklärt der Wetter, dass er vom Ausgang des Rennens keine Kenntnis hat.

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  7. Der Mindesteinsatz beträgt 1 Groschen.

  8.  
  9. Bereits getätigte und angenommene Wetten können vom Kunden nicht rückgängig gemacht oder abgeändert werden.

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  11. Dem Buchmacher steht es frei, die Annahme einzelner Wetten abzulehnen.

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    Auszahlung:
     

  13. Die Höchstgewinnsumme pro Kunde und Etappe (unabhängig von der Höhe des Einsatzes, der Anzahl der getätigten Wetten) beträgt 1000 Dukaten. Übersteigt ein Gewinn die Höchstsumme, erfolgt kein Übertrag, sondern der überschüssige Betrag verfällt.

  14.  
  15. Die errechnete Quote wird auf volle Groschen abgerundet.

  16.  
  17. Die Quote wird im Verhältnis zu 1 Dukaten Wetteinsatz bekannt gegeben.

  18.  

     
     
     

    Eventualitäten:
     

  19. Ein Nichterreichen des Etappenzieles wird als Niederlage gewertet. Wenn eine Mannschaft nicht startet, wird die Wette storniert und der Einsatz nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 10 % zurückgezahlt. Die Quoten werden angeglichen.

  20.  
  21. Werden zwei oder mehrere Pferde Sieger bzw. Platzierte, ohne dass zwischen ihnen ein Abstand festzustellen ist, erfolgt eine dementsprechende Teilung der Quoten

  22.  
  23. Wird ein Rennen abgebrochen, für ungültig erklärt oder fällt aus, zahlt der Buchmacher sämtliche Einsätze nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 10 % zurück.

  24.  
  25. Erfolgt die Wettabgabe nach Beginn des Rennens oder entgegen den Geschäftsbedingungen, so ist diese Wette ungültig und der Einsatz wird zurückgezahlt. Der Buchmacher behält sich dabei eventuelle Schadensforderungen vor.

  26.  

     
     
     

    Haftung:
     

  27. Eine Haftung des Buchmachers ist ausgeschlossen, soweit diesem nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. 

  28.  
  29. Da der Buchmacher die Renn-Nachrichten von dritter Seite bezieht, hat er das Recht, offensichtliche Fehler (falsche Rennen, vertauschte Quoten, falsche Gewinnberechnungen bzw. Gewinnbuchungen etc.) jederzeit ohne nachteilige Folgen für sich zu korrigieren. 

  30.  
  31. Der Buchmacher garantiert dem Kunden die Geheimhaltung seines Namens und seines Einsatzes bzw. Gewinns.



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