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Regierungssystem

Als freie Reichsstadt besitzt Betis eine Regierungsform, die von den restlichen Regionen Heligonias doch sehr unterschiedlich ist. Die Bürger dürfen, natürlich unter gewissen Einschränkungen, ihre Herrscher selbst wählen. So regieren über Betis der Doge und verschiedene Ämter und Magistrate, welche wiederum durch zwei Räte, den Hohen und den Großen, unterstützt werden.

Inhalt

Das Bürgerrecht
Die Liliengilde
Der Stadtrat
Der Große Rat
Der Hohe Rat
Der Doge
Die Magistrate
Aktuelle Politik

Das Bürgerrecht

Das Betis verliehene Stadtrecht hat eine unmittelbare Konsequenz für die Bewohner der Stadt: Sie sind alle als Bürger rechtlich gleichgestellt. Das Bürgerrecht der freien Reichsstadt Betis kann auf drei verschiedene Weisen erworben werden: Als Geburtsrecht, durch Heirat und durch Antrag. Jedes Kind von Betiser Bürgern erhält von Geburt an das Bürgerrecht der Stadt. Außerdem wird durch die Heirat eines Bürgers das Bürgerrecht auch auf den Ehepartner übertragen. Dies wird gegebenenfalls auch nach dem Ende des Ehebundes (beispielsweise im Falle einer einjährigen Poëna-Ehe) beibehalten. Schließlich kann das Bürgerrecht auch jedem anderen Menschen verliehen werden, der es beim Magistrat für rechtliche Angelegenheiten beantragt. In diesem Falle wird jedoch eine Prüfung des Antragstellers vorgenommen, bei der verschiedene Kriterien zu beachten sind: Vermögen, Familienstand, Empfehlungsschreiben, Beruf, bisherige Verweildauer in der Stadt (ohne das Bürgerrecht zu besitzen) sowie der Ruf des Antragstellers (wobei insbesondere Verstöße gegen die heligonische Halsgerichtsordnung hier negativen Einfluss nehmen). Die Verleihung des Bürgerrechts an Auswärtige ist jedoch mitunter eine brisante politische Angelegenheit - schließlich werden hierbei bisherige Bewohner anderer Landesteile zu Bürgern der Stadt gemacht, was nicht jeder Adlige bereitwillig zulässt. Dementsprechend vorsichtig, teilweise aber auch politisch motiviert, werden derlei Antragsverfahren durchgeführt. In Ausnahmefällen kann zudem auch der Doge ohne weitere rechtliche Prozesse das Bürgerrecht verleihen. Diese Möglichkeit wird fast ausschließlich im Sinne von Ehrungen bestimmter Personen in Anspruch genommen und hat vor allem (aber nicht nur) symbolische Bedeutung.
Das Bürgerrecht bringt sowohl Privilegien als auch Verpflichtungen mit sich. So verpflichtet sich jeder Bürger beim Bürgereid, nicht nur die heligonische Halsgerichtsordnung, sondern auch das Stadtrecht einzuhalten. Außerdem erhält jeder Bürger der Stadt das aktive Wahlrecht für die Stadtratswahlen. Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit, in den Stadtrat gewählt zu werden, wird jedoch nicht direkt mit dem Bürgerrecht erworben. Dazu muss ein Bürger der Stadt zudem Mitglied der Liliengilde sein, oder aber von einem Mitglied der Gilde für einen Sitz im Stadtrat nominiert werden.
Nicht alle Einwohner der Stadt besitzen jedoch das Bürgerrecht. So leben viele Personen in Betis, die das Bürgerrecht noch nicht erworben haben und es möglicherweise auch niemals werden - entweder weil es ihnen nicht erteilt wird, oder weil sie es nicht wollen. Diese Menschen haben nicht nur weder aktives noch passives Wahlrecht, sondern stehen auch zahlreichen Hindernissen in rechtlichen Angelegenheiten (beispielsweise im Umgang mit Ämtern und der Stadtwache) gegenüber. Einwohner ohne Bürgerrecht können vom Magistrat für rechtliche Angelegenheiten jederzeit ohne besondere Angabe der Gründe der Stadt verwiesen werden. Dies gilt im Grunde auch für Gäste der Stadt, wenn auch hier diese Regelung selten zum Einsatz kommt. Wie bei so vielen anderen Dingen in Betis gilt aber wie immer trotz aller rechtlicher Bestimmungen: Wer Geld in die Stadt bringt wird gut behandelt.

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Die Liliengilde

Die Grundlage des Betiser Regierungssystems stellt die Liliengilde dar. So müssen, auch wenn in der freien Reichsstadt Bürgerliche herrschen, selbstverständlich Kriterien gesetzt werden für diejenigen, welche diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen. Bürger der Stadt müssen, um in den Großen Rat gewählt zu werden, zuerst einmal Mitglieder der Liliengilde sein. Der Besitz des Bürgerrechtes der freien Reichsstadt Betis, ein gewisses Grundvermögen und die Befolgung der Regeln der heligonischen Halsgerichtsordnung, gelten als selbstverständliche Aufnahmekriterien. Mit dieser Regelung ist die Intention verbunden, der Politik der Stadt, trotz dieser neuartigen Regierungsart, eine stabile Grundlage zu geben. So ist es auch nicht verwunderlich, dass als Mitglieder der Gilde keine Einzelpersonen zugelassen sind, sondern nur Familien - die sogenannten Patrizierfamilien. Einzelpersonen wären ein zu unsicherer Faktor für eine solch verantwortungsvolle Aufgabe. Es ist trotz allem aber möglich, einen Sitz im Großen Rat zu bekommen ohne Mitglied in einer der Patrizierfamilien zu sein. Jedoch muss für diesen Fall eine Familie, welche Mitglied in der Liliengilde ist, einen der ihr zugesprochenen Sitze einer solchen Person zuteilen.
So besteht die Liliengilde heute aus den wohlhabendsten und einflussreichsten Familien der Stadt. Die Liliengilde hat zur Zeit vierzehn Mitglieder: die Familie Amer
die Familie Mahonn
die Familie Corvese
die Familie Petterson
die Familie Stäubesand
die Familie Montbars
die Familie Quintanilla
die Familie Vermeer
die Familie Esteban
die Familie Seferin
die Familie Remberdt
die Familie Raphlecia
die Familie Fiedrischinger
die Familie Pasdrigosa

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Der Stadtrat

"Der Stadtrat ist das Herz von Betis. Er markiert den Unterschied zu den anderen großen Städten des Landes. Denn welche Stadt kann schon von sich behaupten, sie regiere sich selbst und in eigener Verantwortung?"
Der Stadtrat von Betis ist in zwei Räte gegliedert, den Großen Rat und den Hohen Rat.
Die Verteilung der 40 Sitze im Großen Rat verhält sich entsprechend der den Familien bei den alle zwei Jahre stattfindenden Stadtratswahlen zugedachten Stimmen. Die Mitglieder des Großen Rates wählen dann wiederum aus den eigenen Reihen die Personen welche im Hohen Rat vertreten sein sollen. So fungiert der Große Rat als allgemeine Versammlung aller Interessen in Betis und der Hohe Rat als die eigentliche Regierung der Stadt, welche die Richtlinien der Stadtpolitik festlegt.
Das Oberhaupt der Stadt trägt den Titel "Doge von Betis". Dies ist die Person aus dem Großen Rat, welche bei den Wahlen des Hohen Rates die höchste Anzahl der Stimmen auf sich vereinigen konnte.
Wahlberechtigt sind alle schuldenfreien Bürgerinnen und Bürger der Stadt, welche nicht gegen die göttliche heligonische Halsgerichtsordnung in einem schweren Fall verstoßen haben. Ob der Verstoß schwer war oder nicht, und damit das Recht zu wählen, liegt in der Entscheidung eines nur dafür in der Helios-Akademie zu Betis einberufenen Richters. Als Faustregel gilt allerdings, dass Vergehen, welche mit Geldbußen und reuevoller Zurschaustellung geahndet werden, als minderschwere Verstöße gewertet werden und somit keine Aberkennung des Wahlrechts nach sich ziehen.

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Der Große Rat

Der Große Rat besteht aus den 40 Vertretern, welche die in den Stadtratswahlen gewählten Familien entsenden. Die Auswahl dieser Personen wird alleine von den Familien getroffen, die einzige Voraussetzung ist das Bürgerrecht. So können also auch Bürger, deren Familie nicht Mitglied in der Lilien-Gilde ist, im Großen Rat eine Stimme erhalten. Der Große Rat tagt zwei Mal wöchentlich, am Mondtag und am Gwontag. Außerdem kann er von den Mitgliedern des Hohen Rates außerordentlich einberufen werden. Der Große Rat stellt die eigentliche Plenarversammlung der Stadt dar und übernimmt vor allem legislative Aufgaben.

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Der Hohe Rat

Der Hohe Rat stellt im Gegensatz zum Großen Rat eher die Regierung der Stadt dar. Jedoch kann diese Institution nicht als bloße Exekutive gesehen werden, sie übernimmt auch - zum Teil komplementär, zum Teil in Konkurrenz zum Großen Rat - einen Teil der legislativen Aufgaben. Seine Arbeit wird vor allem durch die Magistrate ergänzt und unterstützt.
Der Hohe Rat besteht aus neun von den Mitgliedern des Großen Rates gewählten Vertretern. Zusätzlich verfügt traditionell der Baron von Welzen über einen Platz als Ehrenmitglied. Der von den Mitgliedern des Großen Rates mit den meisten Stimmen bedachte Vertreter im Hohen Rat wird zeitgleich zum Dogen der Stadt und damit zu ihrem eigentlichen Herrscher ernannt.

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Der Doge

Das regierende Oberhaupt von Betis wird Doge genannt. Hier laufen die Fäden der Macht zusammen. Er bestimmt den grundsätzlichen Kurs der Stadtpolitik und verfügt (neben einer meist auf eine robuste Mehrheit im Großen Rat basierenden Sonderstellung) über zahlreiche Rechte und institutionelle Möglichkeiten zur Führung der Stadt.

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Die Magistrate

Der Magistrat stellt die zentrale Administrationseinheit von Betis dar. Es gibt für jeden zu regelnden Bereich der Stadtpolitik einen Magistrat, d.h. eine verantwortliche Person samt entsprechender Bürokratie. Die Magistrate werden auf Empfehlung des Hohen Rates von Dogen ernannt. Dabei ist es eine übliche Praxis, dass die Ämter unter den mächtigsten Mitgliedern des Hohen Rates (ohne den Dogen und den Baron von Welzen) aufgeteilt werden und diese die Ämter entweder selbst ausfüllen oder sie an eine Person ihres Vertrauens, also angesehene und verdiente Bürger der Stadt, weiterdelegieren. Die Magistrate werden auf unbestimmte Zeit, jedoch maximal bis zum Ende der derzeitigen Legislaturperiode, ernannt. Entlassen werden sie durch den Dogen, welcher dies aus eigenem Ermessen oder auf Anfrage des Hohen Rates tun kann. Sie verwalten ihre Ressorts selbständig entlang den ihnen aus dem Hohen Rat und vor allem vom Dogen vorgegebenen Richtlinien.
Die wichtigsten Magistrate sind: Finanzen (Stadtkämmerer), Wirtschaft und Handel, rechtliche Angelegenheiten (Oberster Richter), Verteidigung und Sicherheitsangelegenheiten, Kunst, Kultur und Wissenschaften sowie auswärtige Beziehungen (Für gewöhnlich kümmert sich der Doge um Fragen der 'hohen Politik', weshalb sich der Magistrat für auswärtige Beziehungen stärker um das Tagesgeschäft auf einer untergeordneten Ebene (vor allem natürlich mit Welzen, dem Fürstentum Thal, dem direkten Nachbarn Lindfurt und der ostarischen Bürokratie) sorgt. Die Kommunikation mit anderen Landesoberhäuptern bleibt dabei stets dem Dogen vorbehalten.).

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Aktuelle Politik

Seit den Stadtratswahlen am 30.Tag des 1.Xurl n.A.III 29 ist Vincent Battista Corvese der Doge von Betis.

Die momentane Sitzverteilung im Großen Rat stellt sich folgendermaßen dar:

Familie Corvese 8 Sitze
Familie Amer 5 Sitze
Familie Esteban 5 Sitze
Familie Seferin 4 Sitze
Familie Raphlecia 4 Sitze
Familie Mahonn 3 Sitze
Familie Petterson 3 Sitze
Familie Quintanilla 2 Sitze
Familie Pasdrigosa 2 Sitze
Familie Stäubesand 1 Sitze
Familie Montbars 1 Sitze
Familie Remberdt 1 Sitze
Familie Fiedrischinger 1 Sitze
Familie Vermeer kein Sitz

Aus den Wahlen im Großen Rat ergab sich die Konstellation des Hohen Rates:

Vincent Battista Corvese,
für die Familie Corvese
Doge von Betis
Stadtratsvorsitzender der freien Reichsstadt Betis
8 Stimmen aus dem Großen Rat

Severa Esteban,
für die Familie Esteban
5 Stimmen aus dem Großen Rat

Viastan Amer,
für die Familie Amer,
5 Stimmen aus dem Großen Rat

Niccolo Corvese,
für die Familie Corvese
5 Stimmen aus dem Großen Rat

Sofia Raphlecia,
für die Familie Raphlecia
4 Stimmen aus dem Großen Rat

Berthold Seferin,
für die Familie Seferin
4 Stimmen aus dem Großen Rat

Jolanda Mahonn,
für die Familie Mahonn
4 Stimmen aus dem Großen Rat

Konrath Petterson,
für die Familie Petterson
3 Stimmen aus dem Großen Rat

Thalesa Amer,
für die Familie Amer
2 Stimmen aus dem Großen Rat

Beorric von Wulfenstein,
Baron von Welzen
Ehrenmitglied des Hohen Rates zu Betis

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