Hiermit sei es kundgetan, dass es unserem Herrn und König, Helos Aximistilius III. gefällt, nach 12 Jahren einen neuen Census im Reiche Heligonia durchführen zu lassen. Auf dass er weiß, wer in seinem Land lebt und so die Steuern schätzen lassen kann. Ein jeder, der von Stand ist und über Untertanen herrscht, hat aus diesem Grunde Steuerlisten zu erstellen.
Auf jenen seien alle Städte, Ortschaften und Weiler zu verzeichnen, alle Plätze die rechtschaffene Leute ihr Heim nennen. Und sind Zelte und Karavanen die Heimat, so ist auch das festzuhalten. Des Weiteren ist die Zahl der Bewohner, sowie deren Berufe und Einkünfte festzuhalten. Auf das alle Bewohner bekannt werden, die da sind im Land und die Gewerbe treiben.
Zu guter Letzt ist zu vermerken, welche Art, Güte und Menge von Waren in jedem Teil des Landes hergestellt wird und welche Gewinne damit gemacht werden. Zwei Abschriften der Listen sind zu erstellen, wovon die erste an den eigenen Lehensherren, die zweite an meiner selbst oder einen meiner Stellvertreter zu übergeben ist. So ist dem unmittelbaren Herren und auch dem König bekannt, wer sein Untertan ist. Es ist die Pflicht aller, die Listen zu erstellen haben, diese bis zum letzten Tag des 2. Saakra im Jahre
38 n.A. III fertig zu stellen und einzureichen. Respekt und Ehre sei allen, die da rechtschaffen ihre Pflicht tun, denn sie sind gute Untertanen und der König blickt wohlwollend auf sie. Schimpf und Schande aber jenen, die da versuchen ihren Herren und König zu übervorteilen.

Gegeben zu Escandra am 29. Tag des 3 Helios im Jahre 38 n.A. III
Wieland Feinkorn Reichskämmerer

Erschienen in Helios-Bote 70