Die beiden Adelshäuser Drachenhain und Tlamana – vor den Vier Göttern durch Lebensehe ihrer Häupter, Fürst Leomar und Baronin Leabell, verbunden – hinterlegten bei Seiner Allerdurchlauchtigsten Majestät jüngst als einvernehmliche Empfehlung, wie nach ihrem Ableben hinsichtlich Thronfolge und Erbe in Drachenhain und Tlamana zu verfahren sei, einen drachenhainisch-tlamanischen Hausvertrag.
Bekanntlich entstammen der poenagefälligen Verbindung drei Thronprätendenten. Namentlich der männliche Erstgeborene Prinz Halmar Arwell, dann die weibliche Erstgeborene Prinzessin Alessia Velana, sowie die weibliche Zweitgeborene Prinzessin Lenia Orwyn Sarava.
Entsprechend des drachenhainisch-tlamanischen Hausvertrages würde beim Tod ihrer Eltern folgende Regelungen, gemäß primo genitur, gewollt sein:
I. Prinz Halmar Arwell soll dereinst Nachfolge und Erbe seines Vaters, Fürst Leomar von Drachenhain, antreten und mit seinen Nachkommen die Linie des Hauses Drachenhain fortführen.
II. Prinzessin Alessia Velana, soll dereinst Nachfolge und Erbe ihrer Mutter, Baronin Leabell von Tlamana, antreten und mit ihren Nachkommen die Linie des Hauses Tlamana fortführen.
III. Sollte eine dieser vorgenannten Linien erlöschen, so geht jene Nachfolge an Prinzessin Lenia Orwyn Sarava über, die mit ihren Nachkommen die entsprechende Linie fortführen soll.
Sollte eine weitere der vorgenannten Linien erlöschen, so verliert dieser Heliosbrief seine heliosgefällige Kraft und fällt an Seine Allerdurchlauchtigste Majestät zurück.
Inzwischen wurde verlautbart, Seine Allerdurchlauchtigste Majestät, König Helos Aximistilius III, geruhte dem drachenhainisch-tlamanische Hausvertrag zu entsprechen und die Helios-Briefe Fürst Leomars von Drachenhain und Baronin Leabells von Tlamana um diese Devolutionsartikel zu erweitern.

Im Auftrage der Häuser Drachenhain und Tlamana,
Meister Schillwunk Radeweyd, Drachenhainer Hofchronist

Erschienen in Helios-Bote 80, Kronkurier